Klimafreundlicher Denkmalschutz und Gestaltungssatzungen

Sehr geehrte Verbandsgemeinde – Bürgermeisterin Frau Flach,
Sehr geehrte Ortsgemeinde – Bürgermeister Herr Metzger, Herr Schäfer und Herr Glaser,

Sehr geehrte Ratsmitglieder in der Verbandgemeinde Maikammer und
Ortsgemeinden Kirrweiler, Maikammer und St. Martin,

wir möchten Sie höflichst darum bitten, parteiübergreifend in den jeweiligen zuständigen Gremien einen Antrag auf klimafreundlichen Denkmalschutz und Anpassungen der Gestaltungssatzungen zu stellen.

Mit dem Solarpaket für Rheinland-Pfalz wurden zahlreiche neue Möglichkeiten geschaffen zum stärkeren Ausbau der Solarenergie. Durch die neue Richtlinie zur Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Photovoltaik ergeben sich auch neue Handlungsspielräume in unseren Kommunen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, die Verwaltungen dazu aufzufordern:

  • zu prüfen, welche kommunalen Liegenschaften, die bislang aus Gründen des Denkmalschutzes für die Installation einer Photovoltaikanlage nicht in Betracht kamen, mit einer solchen ausgestattet werden können.
  • zu prüfen, welche bislang nicht genutzten Dachflächen kommunaler Liegenschaften grundsätzlich für die Installation von Solaranlagen geeignet sind. (in großen Teilen ist das bereits erfolgt). Die Verwaltung soll die hierfür anfallenden Kosten und Nutzen ermitteln.
  • zu prüfen, inwieweit die bestehenden Gestaltungssatzungen der jeweiligen Ortsgemeinden hinsichtlich allg. Dorfkernvorgaben geändert werden müssten, um den Ausbau von Photovoltaik im Rahmen der Umsetzung der neuen Richtlinie im Denkmalschutz zu ermöglichen.

Begründung:

Zum 17.04.23 wurde unserer Verbandsgemeinde Maikammer der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) Rheinland Pfalz bestätigt. Darüber freuen wir uns sehr. Im Rahmen des Paktes leisten die teilnehmenden Städte, Landkreise und Gemeinden einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralität in Rheinland- Pfalz (2035 – 2040). Dazu tragen Bauleitplanungen unter Berücksichtigung von klimarelevanten Maßnahmen, der Bau und Betrieb eigener Anlagen aus dem Bereich erneuerbarer Energien, die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude sowie die Etablierung der Starkregenvorsorge u.a. bei. Im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Maikammer (Ausgabe vom 21.04.2023) wurde darüber berichtet.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen seitens des Landes Rheinland-Pfalz für den Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen haben sich nochmals verbessert. Die gesetzgeberischen Maßnahmen der Landesregierung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) auf der Ebene der Kommunen können wie folgt zusammengefasst werden:

Die bis jetzt bestehende Deckelung des jährlichen Zubaus der Peak Leistung von Photovoltaikanlagen in Höhe von 200 Megawatt werden auf 400 Megawatt angehoben. Der Abstand zu besiedelten Gebieten bei Windkraftanlagen wird gesenkt. Und die Nutzung von denkmalgeschützten Dachflächen ermöglicht.

Gerade bei der Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden für PV-Anlagen sind die Gestaltungssatzungen unserer Ortschaften Maikammer, St. Martin und Kirrweiler noch nicht vollständig kompatibel; und das betrifft nicht nur direkt denkmalgeschützte Gebäude. Teilweise ist es in den Dorfkernen den privaten Eigentümer:innen gemäß der bestehenden Gestaltungssatzungen nicht erlaubt, Photovoltaikanlagen sichtbar zur Straßenseite hin aufzustellen. In Zeiten der Energiewende und der damit einhergehenden Strategie, die Energieerzeugung aus regenerativen Energien zu dezentralisieren, sind Gestaltungssatzungen, die eine Installation von Photovoltaikanlagen auf privaten Dächern in verschiedenen Kernzonen sichtbar nicht erlauben, nicht mehr zeitgemäß.

Im Zusammenhang der Erarbeitung der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie – zusammen mit den Ortsgemeinden und im Rahmen des SGD-Modellprojekts – ist es wichtig und richtig, dass die bisherigen Gestaltungssatzungen hinsichtlich einer nachhaltigen Dorfkernentwicklung überarbeitet werden. Im Rahmen des Kommunalen Klimapaktes (KKP) sollten aus unserer Sicht u.a. auch Ortskerngestaltungsprojekte, die privaten Haushalten eine „unkomplizierte“ Energieversorgung über Photovoltaikanlagen ermöglichen, erlaubt und gefördert werden.

Beim 1. Nachhaltigkeitsstammtisch der Verbandsgemeinde am 15.09.2022 hielt Herr Philipp Steiner, Klimaschutzbeauftragter des Landkreises Südliche Weinstraße, einen Impulsvortrag zum kommunalen Klimaschutz und zur kommunalen Energiewende. Im Anschluss tauschten sich die Teilnehmer:innen fast zwei Stunden über verschiedene Bereiche der Thematik aus. Unter anderem wurde dabei von Teilnehmenden auf die Problematik hingewiesen, dass die bestehenden Gestaltungssatzungen in bestimmten Ortszonen den Bau von Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden nicht erlauben. Die Verbandsgemeindebürgermeisterin Gabriele Flach teilte bei dieser Veranstaltung mit, dass die Gestaltungssatzungen durch die zuständigen Ratsgremien mit einfacher Mehrheit geändert werden können.

Wir von Bündnis 90 / Die Grünen stehen selbstverständlich für den Erhalt der historischen Ortskerne, jedoch sollte die Nutzbarkeit von PV dabei verstärkt in den Blick genommen werden. Photovoltaikanlagen sollten in den gesamten Kernzonen aller Ortsgemeinden in unserer Verbandsgemeinde Maikammer zugelassen werden, selbst wenn sie sichtbar sind. Neue Technologien, z.B. in Form von Solardachziegeln, erlauben bereits heute ein flächenintegriertes Dachsystem (siehe Beispiele in der Anlage).

Wir sind fest davon überzeugt, dass es möglich ist, drei Ziele gleichzeitig zu erreichen: Gemeinsam für den Klimaschutz vor Ort – Gemeinsam für die Energieversorgungssicherheit vor Ort – Gemeinsam für den nachhaltigen Erhalt unserer Dorfgebäudestrukturen!

Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen,

gez.

Simone Fischer-Gora – Sprecherin Grüne MaiKiMa

Helmut Grossmann – Sprecher Grüne MaiKiMa

Peter Ziegler, Kassierer Grüne MaiKiMa

Ruth Rettberg, Beisitzerin Grüne MaiKiMa

und Mitglieder des Grünen OV MaiKiMa