Anwohnerinnen und Anwohner aus Maikammer machen sich für Tempo 30 in der Bahnhofstraße stark – für mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärmbelastung. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bietet neue Chancen, Verkehrsberuhigungen anzuordnen. Bei einer Begehung vor Ort wurden mit der GRÜNEN Landtagsabgeordneten Heidbreder Möglichkeiten beraten.
Dr. Lea Heidbreder, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und mobilitätspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion und regionale Abgeordnete aus der Südpfalz erklärt: „Das neue Verkehrsgesetz bietet endlich die Möglichkeit nicht nur die Flüssigkeit des Autoverkehrs, sondern auch Aspekte wie Klimaschutz bei Verkehrsvorhaben zu berücksichtigen. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung baut darauf auf und erleichtert die Ausweisung von Tempo 30 auf klassifizierten Straßen innerorts. Nicht nur die Lärmbelastung kann nun ausschlaggebend für die Ausweisung von Tempo 30 sein, sondern beispielsweise auch ein hochfrequentierter Schulweg. Hier lohnt sich ein neuer Vorstoß für Tempo 30 in der Bahnhofstraße. Gerade auf Schulwegen sollte die Verkehrssicherheit höchste Priorität haben.“ Auf der Bahnhofstraße sind unter der Woche täglich viele Schülerinnen und Schüler zu den zwei Schulen in Maikammer und zum Bahnhof zu Schulen in Landau und Neustadt unterwegs.
Ruth Rettberg, GRÜNE Fraktionsvorsitzende im Ortsgemeinderat Maikammer ergänzt: „Die Verkehrssituation in der Bahnhofstraße, beschäftigt uns hier in Maikammer seit langer Zeit. Der Ausbau in den 2010er Jahren hat die Situation nicht verbessert und lädt eher zum Rasen auf der Strecke ein. Der Lärm ist störend für die Anwohnenden und das hohe Verkehrsaufkommen führt zusammen mit der dichten Bebauung und Tiefgaragenausfahrten zu gefährlichen Situationen, wenn Radfahrende auf die Bürgersteige ausweichen und Fußgänger ausweichen müssen.“
Anwohnende in der Bahnhofstraße haben täglich mit der Lärmbelastung zu kämpfen: „Besonders am Wochenende, wenn viele Besucher mit Motorrädern, Quads oder „Oldtimern“ zur Kalmit unterwegs sind, ist der Lärm kaum auszuhalten. Aber auch unter der Woche gibt es eine Dauerbeschallung. Auch die Ausschilderung zur Kalmit, die den Verkehr an beiden Kreisverkehren in die Bahnhofstraße leitet, trägt zur enormen Belastung bei.
Alle sind sich einig, dass Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung über eine Lärmmessung und auf Grundlage der neuen StVO durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) geprüft werden sollten. Auch bauliche Maßnahmen seien denkbar, damit die Straße weniger zum Rasen einlädt. In mehreren Dörfern im Umkreis wurden bereits Tempo 30 von den Kommunen angeordnet. Die GRÜNEN in Maikammer wollen einen entsprechenden Antrag in den Rat einbringen.
Hintergrund:
Mit der Neuregelung des §45, Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Verkehrsbehörden in Zukunft leichter eine Tempobeschränkung von 30 km/h auf klassifizierten Straßen innerorts anordnen, und zwar in Bezug auf Vorfahrtstraßen, Spielplätze und viel genutzte Schulwege. Ein Lückenschluss zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen im Abstand von bis zu 300 Meter war bereits möglich, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Nunmehr wurde der mögliche Lückenschluss auf 500 Meter verlängert. Am 21. März 2025 hat auch der Bundesrat mit dem Beschluss der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) den letzten wichtigen Baustein der Straßenverkehrsrechtsreform umgesetzt. Zuständig sind die Verkehrsbehörde, also die LBM und der Polizei.
Geschwindigkeitsbeschränkungen können zudem aus Lärmschutzgründen ausgewiesen werden. Seit 2021 gelten hier 67 dB(A) am Tag und 57 dB(A) nachts in Wohngebieten als Richtwerte. Wenn diese Werte erreicht werden, kann der LBM der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zustimmen.