Wir haben im Verbandsgemeinderat Maikammer einen Antrag zur Erstellung eines Hitzeschutzaktions- und Klimaanpassungsplan eingebracht. Jetzt sind wir gespannt auf die Diskussion und Entscheidung des Rates.
Hier der Antragstext im vollständigen Wortlaut:
Antrag
Erstellung eines kommunalen Hitzeaktions- und Klimaanpassungsplans
für die Verbandsgemeinde Maikammer
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Gabriele Flach,
hiermit beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erstellung eines kommunalen Hitzeaktions- und
Klimaanpassungsplans für die Verbandsgemeinde Maikammer.
Der Verbandsgemeinderat möge beschließen:
- Erstellung eines Hitzeaktions- und Klimaanpassungsplans
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des ersten Quartals 2027 einen kommunalen Hitzeaktions- und Klimaanpassungsplan für die Verbandsgemeinde Maikammer zu erarbeiten und dem Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Plan sollte auf einer objektiven Klimafolgenanalyse basieren, um die größten Risiken für unsere Gemeinden zu erkennen (Hochwasser, Hitzestress, Bodenerosion, Sturmschäden, etc.)
- Inhalte des Hitzeaktions- und Klimaanpassungsplans
Der Plan soll insbesondere folgende Handlungsfelder umfassen:
– Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bei Hitzeereignissen,
Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen, insbesondere älterer Menschen, Kinder,
chronisch Erkrankter sowie Menschen mit Behinderungen,
– Maßnahmen an kommunalen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungsgebäuden, Sportstätten und weiteren öffentlichen Einrichtungen,
– Prüfung zusätzlicher Trinkwasserangebote, öffentliche Trinkbrunnen sowie verschattete Aufenthaltsbereiche,
– Ausbau und Vernetzung von Grünflächen, Baumpflanzungen und natürlicher Beschattung, sowie Flächen- und Gebäudebegrünungen
– Anpassungsmaßnahmen in der Forst- und Landwirtschaft fördern (z.B. Anbau von hitze- und trockenresistenten Sorten, reduzierte Bodenbearbeitung, Grundwasserschutz),
– Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität (z.B. Baum- und Gehölzschutz, Trittsteinbiotope schützen und ausbauen, Bekämpfung invasiver Arten, Gewässerschutz)
– Maßnahmen zur Entsiegelung geeigneter öffentlicher Flächen sowie Entwicklung von Informations-, Beratungs- und Motivationsangeboten zur Entsiegelung und Begrünung privater Grundstücke. Hierzu sollen geeignete Anreizmodelle geprüft werden, beispielsweise Wettbewerbe oder Auszeichnungen für besonders gelungene Entsiegelungs-, Begrünungs- oder naturnahe Gartengestaltungen.
– Berücksichtigung von Starkregen-, Trockenheits- und Wasservorsorge, insbesondere durch die
Identifizierung und Nutzung von Wassersparpotenzialen.
– Einbindung bestehender Katastrophenschutz-, Gesundheits- und Rettungsstrukturen,
Vertiefende Kooperationen mit Nachbargemeinden (z.B. für die Trinkwasserversorgung und beim Katastrophenschutz) und Naturschutzverbänden (insbesondere beim Artenschutz)
– Prüfung geeigneter Förderprogramme des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Europäischen Union.
- Berücksichtigung bestehender Maßnahmen
Bereits laufende Maßnahmen der Verbandsgemeinde in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung, Hochwasser- und Starkregenvorsorge sowie kommunale Infrastrukturentwicklung sind in die Erarbeitung
einzubeziehen. - Berichtspflicht
Die Verwaltung berichtet dem zuständigen Ausschuss oder dem Verbandsgemeinderat mindestens halbjährlich über den Bearbeitungsstand sowie über bereits kurzfristig umsetzbare Maßnahmen. - Kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen
Der Hitzeaktions- und Klimaanpassungsplan soll neben kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen auch mittel-
und langfristige Strategien enthalten, um die Verbandsgemeinde dauerhaft widerstandsfähiger gegenüber
den Folgen des Klimawandels zu machen. - Klimaangepasste Ortsentwicklung und Bauleitplanung
Im Rahmen des Hitzeaktions- und Klimaanpassungsplans sind Leitlinien für eine klimaresiliente Ortsentwicklung zu erarbeiten. Diese sollen künftig als Planungsgrundsätze bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne sowie – soweit rechtlich möglich – bei der Änderung bestehender Bebauungspläne berücksichtigt werden.
Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen als verbindliche Planungsziele verfolgt werden:
– Reduzierung der Flächenversiegelung auf das notwendige Maß,
– Erhalt bestehender sowie mehr Pflanzung klimaresilienter Bäume im öffentlichen Raum,
– Sicherung und Erhalt von Frischluftschneisen sowie Kaltluftentstehungsgebieten,
– Ausschluss von Schotter- und Steingärten in zukünftigen Bebauungsplänen,
– Festsetzungen zur Dachbegrünung sowie – soweit geeignet – Fassadenbegrünung bei Neubauten,
– Vorgaben zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge bei Stellplätzen, Zufahrten und Hofflächen,
– Vorgaben zur Regenwasserrückhaltung durch Zisternen oder vergleichbare Systeme sowie zur dezentralen Versickerung,
– Schaffung ausreichender Beschattung öffentlicher Plätze, Spielplätze, Bushaltestellen und größerer Stellplatzanlagen (hier in Kombination mit PV),
– Vorgaben zur Pflanzung klimaresilienter Bäume auf privaten Grundstücken in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße,
– Berücksichtigung klimaangepasster Bauweisen sowie erneuerbarer Energien und energieeffizienter Heizsysteme im Rahmen von Nahwärme-Quartierskonzepten bei Neubaugebieten,
– Förderung biodiversitätsfreundlicher Freiflächen sowie heimischer Bepflanzung.
- Finanzierung und Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung des Hitzeaktions- und Klimaanpassungsplans erforderlichen Maßnahmen schrittweise in die Haushaltsplanungen ab 2027 der Verbandsgemeinde aufzunehmen und hierfür Fördermöglichkeiten des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Europäischen Union konsequent zu nutzen. - Evaluation
Der Hitzeaktions- und Klimaanpassungsplan ist spätestens alle fünf Jahre zu evaluieren und bei Bedarf an neue wissenschaftliche Erkenntnisse, gesetzliche Rahmenbedingungen sowie klimatische Entwicklungen anzupassen.
Begründung
Die Folgen des Klimawandels verschärfen sich Jahr um Jahr dramatisch. Bereits heute spüren wir
konkrete Auswirkungen auch bei uns in der Verbandsgemeinde:
- Temperaturanstieg und Hitzewellen
Laut Deutschem Wetterdienst ist die durchschnittliche Jahrestemperatur in der Pfalz bereits um ca. 1,5 – 2°C seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 gestiegen. Bis 2050 wird mit 5 bis 10 zusätzlichen Hitzetagen (über 30°C) pro Jahr gerechnet. Die unmittelbaren Folgen sind unter anderem Hitzestress (v.a. für ältere und kranke Menschen), Ertrags- und Qualitätseinbußen in der Forst- und Landwirtschaft und verringerte Produktivität von Arbeitskräften (v.a. im Außenbereich). - Trockenheit und Wasserknappheit
Die Pfalz gehört zu den trockensten Regionen Deutschlands. In Zukunft müssen wir mit längeren
Trockenphasen im Frühling und Sommer rechnen. Dürrejahre werden häufiger vorkommen. Die Grundwasserspiegel werden sinken und die Trinkwasserversorgung könnte zeitweise gefährdet sein. In der Forst- und Landwirtschaft ist mit erheblichen Ertragsverlusten aufgrund von Wasserknappheit zu rechnen. Auch die Natur leidet unter Trockenheit (z.B. Rückgang bei Fisch- und Amphibienbeständen in Bächen, das Kippen des Schlossweihers). - Extremwetterereignisse
Der Klimawandel bedeutet auch eine Zunahme von extremen Wetterereignissen, insbesondere Stürme und Starkregen. Dies führt zunehmend zu Überschwemmungen, Sturzfluten, Bodenerosion sowie zu Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden, Infrastruktur und Nutzpflanzen – ganz zu schweigen von der direkten Gefahr für den Mensch. - Verlust an Biodiversität
Temperaturanstieg, Dürre und extreme Wetterereignisse beeinflussen auch die natürliche Vielfalt.
Einheimische Arten werden zurückgedrängt, während neue Tier- und Pflanzenarten auf dem Vormarsch sind (z.B. Asiatische Tigermücke und invasive Pflanzen wie Ambrosia).
Im Weinbau ist mit einer Zunahme des Schädlingsdrucks zu rechnen (z.B. Kirschessigfliege und Reblaus). Ebenso in der Forstwirtschaft. - Sozioökonomische Auswirkungen
Auch Gesellschaft und Wirtschaft leiden unter den Folgen des Klimawandels. Hitzewellen im Sommer schrecken Touristen ab und behindern das öffentliche Leben (z.B. Feste, Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen und weitere). Der Strombedarf für Kühlung wird steigen. Die Schäden an der öffentlichen Infrastruktur (insbesondere Straßen) bedeuten Kostensteigerungen und Beeinträchtigungen der Mobilität.
Der Hitzeaktions- und Klimaanpassungsplan versteht sich ausdrücklich als strategischer Handlungsrahmen. Ziel ist es, bestehende Maßnahmen zu bündeln, Prioritäten zu setzen und praktikable, schrittweise umsetzbare Lösungen zu entwickeln. Dabei sollen möglichst einfache, wirksame und wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen im Vordergrund stehen sowie bereits vorhandene Strukturen weiterentwickelt und Programme genutzt werden.
Eine Sache sollte uns jedoch ganz klar sein: Die Klimawandel-Folgekosten und -schäden werden auf alle Fälle höher sein als die Kosten für Vorsorge und Schutzmaßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Ziegler
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen